CO2-Bepreisung – CO2 kostet Geld

In den Medien konnte in letzter Zeit verfolgt werden, welche Kostensteigerungen in den nächsten Monaten zu erwarten sind. Der politische Wille wie auch die in Kürze in Kraft tretenden gesetzlichen Regelungen werden insbesondere die Abfallwirtschaft betreffen.

01.12.2023 Anpassung der LKW-Maut


Die Bundesregierung hat beschlossen, dass noch in diesem Jahr die LKW-Maut für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 Tonnen mit einem CO²-Abgabe je gefahrenen Kilometer beaufschlagt wird. Der derzeitige Mautsatz von 19 Cent pro Mautkilometer (Schadstoff-Klasse Euro VI) erhöht sich auf 34,8 Cent zum 01.12.2023. Dies entspricht 83,2%.


01.01.2024 Umsetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)


Mit Beginn des nächsten Jahres werden thermisch verwertbare Abfallfraktionen fossilen Ursprungs in den Zertifikatshandel einbezogen. Die hierdurch entstehenden CO²-Abgaben werden wir an unsere Kunden weiterbelasten müssen. Die Verwertungsanlagen zögern zurzeit noch konkrete Zahlen zu veröffentlichen. Es werden nach Brancheninsidern Mehrkosten zwischen 40,00 und 50,00 Euro je Tonne entstehen.

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