- Bauschutt
- Verwertbare Baumischabfälle
- Baustoffe auf Gipsbasis
- Gewerbeabfälle
- Altholz A1
- Altholz A2 und A3
- Holz A4
- Gartenabfälle
- Bodenaushub
- Mischboden
- Mischpapier
- Asbesthaltige Baustoffe
- Metallschrott
Gipsentsorgung
Baustoffe auf Gipsbasis entsorgen Düsseldorf, Neuss und Meerbusch
Der Transport und die Entsorgung von Abfällen unterliegen strengen gesetzlichen Auflagen. Die Abfallarten müssen voneinander getrennt werden und manche Stoffe dürfen wir nicht annehmen. Deshalb bitten wir Sie, unsere Annahmekriterien zu beachten.
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Auflistung aller Abfallarten mit Beispielen, was genau dazugehört und was nicht. Wenn Ihre Abfallart nicht dabei ist, rufen Sie uns einfach an, wir finden gemeinsam eine Lösung.
- Bauschuttentsorgung
- Baumischabfalleentsorgung
-
Gipsentsorgung
-
Was darf rein?
- Rigipsplatten
- Gipskartonplatten
- Ytongsteine
Was darf nicht rein?
- Mineralwolle
- Ständerwerk aus Holz
- Bauschutt
- Kantinen- und Speiseabfälle
- Grünabfälle
- technische Kunststoffe
- Elektronikschrott
- krankenhausspezifische Abfälle
- Eternitplatten oder andere Sonderabfälle
- Gewerbeabfälle
- Altholz-A1-Entsorgung
- Altholz-A2-und-A3-Entsorgung
- Holz-A4-Entsorgung
- Gartenabfallentsorgung
- Bodenaushubentsorgung
- Mischbodenentsorgung
- Mischpapierentsorgung
- Asbestabfälle
- Metallschrottentsorgung
FOLGENDE ABFÄLLE DÜRFEN WIR GRUNDSÄTZLICH NICHT ANNEHMEN:
Pasten, Lebensmittelreste, Hausmüll, Krankenhausabfälle, Matratzen, PCB- und PAK-haltige Abfälle, Mineralfasern, Kampf- und Leuchtstoffe, Batterien und Akkumulatoren, Abfälle aus Brandschäden, Flüssigkeiten wie Farben, Öle, teerhaltige Produkte, gefasste Gase, Sprengstoffe, radioaktive Stoffe, quecksilberhaltige Abfälle.
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