- Bauschutt
- Verwertbare Baumischabfälle
- Baustoffe auf Gipsbasis
- Gewerbeabfälle
- Altholz A1
- Altholz A2 und A3
- Holz A4
- Gartenabfälle
- Bodenaushub
- Mischboden
- Mischpapier
- Asbesthaltige Baustoffe
- Metallschrott
Gartenabfallentsorgung
Gartenabfälle entsorgen Düsseldorf, Neuss und Meerbusch
Der Transport und die Entsorgung von Abfällen unterliegen strengen gesetzlichen Auflagen. Die Abfallarten müssen voneinander getrennt werden und manche Stoffe dürfen wir nicht annehmen. Deshalb bitten wir Sie, unsere Annahmekriterien zu beachten.
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Auflistung aller Abfallarten mit Beispielen, was genau dazugehört und was nicht. Wenn Ihre Abfallart nicht dabei ist, rufen Sie uns einfach an, wir finden gemeinsam eine Lösung.
- Bauschuttentsorgung
- Baumischabfalleentsorgung
- Gipsentsorgung
- Gewerbeabfälle
- Altholz-A1-Entsorgung
- Altholz-A2-und-A3-Entsorgung
- Holz-A4-Entsorgung
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Gartenabfallentsorgung
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Was darf rein?
Garten- und Parkabfälle wie:
- Laub
- Rasen- und Grünschnitt
- Äste
- Wurzeln
max. Durchmesser von Ästen, Stämmen und Wurzeln: 15 cm, max. Länge: 1 m
Was darf nicht rein?
Abfall muss frei sein von jeder Verunreinigung.
- Bodenaushubentsorgung
- Mischbodenentsorgung
- Mischpapierentsorgung
- Asbestabfälle
- Metallschrottentsorgung
FOLGENDE ABFÄLLE DÜRFEN WIR GRUNDSÄTZLICH NICHT ANNEHMEN:
Pasten, Lebensmittelreste, Hausmüll, Krankenhausabfälle, Matratzen, PCB- und PAK-haltige Abfälle, Mineralfasern, Kampf- und Leuchtstoffe, Batterien und Akkumulatoren, Abfälle aus Brandschäden, Flüssigkeiten wie Farben, Öle, teerhaltige Produkte, gefasste Gase, Sprengstoffe, radioaktive Stoffe, quecksilberhaltige Abfälle.
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